Die Erdbestattung als klassische Bestattungsart
Die Bestattung darf nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens nach 48 Stunden und muss spätestens eine Woche nach dem Sterbedatum erfolgen. Endet die Bestattungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag so muss die Bestattung am darauf folgenden Werktag erfolgen. In besonderen Fällen kann die Bestattungsfrist auf Antrag verlängert werden.